
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel – Prüfungspflichten und Sicherheitsprüfungen
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel – gesetzliche Prüfungspflicht und Sicherheit am Arbeitsplatz Eine regelmäßige Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel ist keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorschriften DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sichern die Sicherheit am Arbeitsplatz. Abhängig vom Einsatzort und der Beanspruchung der Betriebsmittel variieren die Prüffristen: ortsfeste Anlagen erfolgen in der Regel im Vier-Jahres-Turnus, Baustellen benötigen häufig alle sechs Monate eine Prüfung, Werkstätten meist jährlich.
Unsere Leistungen
- Prüfung, Abnahme und Beurteilung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV
- Festlegung individueller Prüffristen je nach Einsatzort und Beanspruchung
- Dokumentation aller Prüfungen, Zertifikate und Nachweise
- Qualifizierte Mitarbeitende, die Sicherheitsprüfungen zuverlässig durchführen



